Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich ausdrücklich auf deutschsprachige Texte. Fremdsprachige Texte sind von der Bearbeitung ausgeschlossen.
1. Zustandekommen des Vertrages
1.1 Der Dienstleistungsauftrag kommt zustande, wenn der Kunde den Zeitraum verbindlich bucht. Der Kunde bucht hierfür nach Rücksprache mit Annika Kröninger schriftlich (per E-Mail) den entsprechenden Slot/Zeitraum und leistet die vorher mit dem Angebot mitgeteilte Anzahlung.
1.2 Der Dienstleistungsvertrag kommt nach Bestätigung des Zeitraums und der Leistung der damit verbundenen Anzahlung zustande, spätestens aber, wenn der zu bearbeitende Text (für Lektorat, Korrektorat oder Buchsatz) des Kunden bei der Auftragnehmerin vollständig eingegangen ist und wenn die Auftragnehmerin den Auftrag angenommen hat.
1.3 Jeder Vertrag kommt ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Die AGB werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne der §§ 310, 14 BGB ist, für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.4 Ergänzend zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt Dienstvertragsrecht gem. §§ 611 BGB, da der Lektorats- sowie Buchsatzauftrag als Dienstleistung zum Vorteil des Kunden verstanden wird.
2. Rücktritt
2.1 Der Kunde hat ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Zustandekommen des Dienstleistungsvertrages (s. Nr. 1.2).
2.2 Bei Rücktritt vom Vertrag nach Beginn der Bearbeitung wird eine Entschädigung von 50% des Angebotspreises als Ersatzleistung fällig.
3. Umfang und Grundlage der Beauftragung
3.1 Ziel des Lektorats- sowie Korrektoratsauftrags ist die höchstmögliche Verringerung aller vom Kunden verursachten Rechtschreibfehler sowie inhaltlichen und stilistischen Unstimmigkeiten im Ausgangstext.
3.2 Geprüft wird grundsätzlich die sprachliche Richtigkeit der Texte; dazu zählen insbesondere die Rechtschreibung, die Zeichensetzung sowie die Grammatik.
Des Weiteren erfolgt die Überprüfung der Texte unter formalen, stilistischen und inhaltlichen Gesichtspunkten. Die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts der Texte wird nicht geprüft.
3.3 Für den Fall, dass nach Umsetzung der Korrekturen vom Kunden eine erneute Prüfung (z.B. in Form einer »Freigabe«) gewünscht wird, wird dies als neuer Auftrag behandelt und gesondert abgerechnet.
3.4 Es muss im Auftragsschreiben gesondert schriftlich vereinbart werden, wenn bei einzelnen Begriffen eine von offiziellen Rechtschreibwörterbüchern abweichende Schreibweise gelten soll.
3.5 Ziel des Buchsatzes ist die professionelle typografische und gestalterische Aufbereitung des vom Auftraggeber bereitgestellten Manuskripts mit dem Ziel, ein druckfertiges Layout (Print) und/oder eine publikationsreife digitale Datei (E-Book) zu erstellen. Der Buchsatz umfasst die Formatierung des Fließtextes, die Gestaltung von Überschriftenhierarchien sowie die Einbindung etwaiger Abbildungen gemäß den vereinbarten gestalterischen Vorgaben.
Ein inhaltliches oder stilistisches Lektorat und Korrektorat sind nicht Bestandteil des Buchsatzes.
4. Bearbeitung/ Rücksendung der Texte und Versandkosten
4.1 Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes macht die Auftragnehmerin darauf aufmerksam, dass die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels EDV-Anlage verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten sowie Geschäftsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
4.2 Der Rückversand der korrigierten Texte erfolgt, wie im Auftragsschreiben vereinbart, in digitaler. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für eine erfolgreiche Vermittlung oder Übersendung der versandten korrigierten Texte. Die Versandgefahr geht auf den Kunden über, wenn die korrigierten Texte je nach vereinbarter Versandart in den Versand gegeben worden sind.
4.3 Der Versand auf einem elektronischen Weg (z.B. per E-Mail) oder auf eine andere Art der Fernübermittlung (z.B. per datensicherer Fernübertragung VPN) erfolgt auf alleinige Gefahr des Kunden. Bei Übersendung der korrigierten Texte per E-Mail oder auf eine andere Art der Datenfernübertragung ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der Vollständigkeit der übertragenen Texte und Dateien verantwortlich, da eine Veränderung der übertragenen Daten nicht ausgeschlossen werden kann.
5. Gewährleistung
5.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Korrekturen so sorgfältig auszuführen, dass möglichst keine sprachlichen Unrichtigkeiten oder inhaltliche Unstimmigkeiten im Text verbleiben. Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit wird nicht übernommen.
5.2 Der Kunde ist sich darüber bewusst, dass bei einer hohen Fehlerzahl (z.B. mehr als durchschnittlich zehn Fehler pro Seite) im Ausgangstext die Erreichung dieses Zieles beeinträchtigt werden kann, so dass möglicherweise auch nach der Korrektur noch Fehler im Ausgangstext vorhanden sind. Für den Fall sich ständig wiederholender Fehler reicht es aus, wenn die Auftragnehmerin die Korrektur einmalig anmerkt.
5.3 Die Leistung gilt als nicht mangelhaft, wenn nach Abschluss der Korrekturen nur noch vernachlässigbar wenige Fehler im Text enthalten sind. Die Fehlertoleranz für die Unerheblichkeit liegt bei einem Fehler pro Seite. Eine »Seite« entspricht dem Umfang von 1.500 Anschlägen inklusive Leerzeichen und Fußnoten.
5.4 Verbleiben nach Abschluss der Korrekturen dennoch Fehler und sind diese nicht unerheblich, so muss der Kunde die Fehler unter möglichst genauer Beschreibung
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im nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung des korrigierten Textes
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im kaufmännischen Geschäftsverkehr innerhalb von einer Woche nach Lieferung des korrigierten Textes reklamieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, so gilt die Korrektur als genehmigt.
5.5 Der Kunde muss der Auftragnehmerin eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde wegen des Fehlschlagens der Nachbesserung eine angemessene Minderung des Honorars geltend machen.
5.6 Für die Korrektur schwer lesbarer, unleserlicher oder unverständlicher Vorlagen trifft den Kunden eine Mitwirkungspflicht zur Behebung von Unklarheiten. Unterlässt er diese Mitwirkung trotz Aufforderung der Auftragnehmerin, wird keine Mängelhaftung gewährt. Gleiches gilt für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Kunden bei Auftragserteilung oder auf Nachfrage nicht angegeben oder erklärt wurden.
6. Haftung
6.1 Für Schäden des Kunden haftet die Auftragnehmerin für Pflichtverletzungen, soweit sie, ihr gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
6.2 Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten) haftet die Auftragnehmerin, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit, aber nur so weit der Schaden unter Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren Umstände typischerweise vorhersehbar war.
6.3 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten im Sinne der Ziffer 6 Abs. 2 gehören, haftet die Auftragnehmerin nur in Höhe des in Rechnung gestellten Auftragswertes. Für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn wird nicht gehaftet.
6.4 Gegenüber Unternehmern haftet die Auftragnehmerin auch bei grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von wesentlichen Vertragspflichten im Sinne der Ziffer 6 Abs. 2 nur, soweit der Schaden unter Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren Umstände typischerweise vorhersehbar war. Für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn wird nicht gehaftet.
6.5 Für Softwareschäden, die in der Software des Kunden durch den Gebrauch der vom Auftragnehmerin bearbeiteten Dateien entstehen, haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die vorgenannte Haftungsgrenze gilt auch hier. Eine Haftung für Schäden aufgrund »elektronischer Viren« wird ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen, sofern die Computerviren nicht durch die regelmäßigen Anti-Viren-Überprüfungen mit handelsüblichen Programmen festgestellt werden können.
6.6 Für Schäden, die sich aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ergeben, gelten die vorstehenden Haftungsbegrenzungen nicht. Die Haftung bestimmt sich in diesen Fällen nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.7 Die Auftragnehmerin haftet nicht für eventuelle rechtswidrige Inhalte der vom Kunden übermittelten Unterlagen. Dies gilt z.B. für Aufrufe zu Straftaten, die Verletzung des Persönlichkeitsrechts Dritter oder die Verletzung des Urheberrechts Dritter. Die Auftragnehmerin behält sich vor, den Auftrag oder dessen weitere Bearbeitung abzulehnen, sobald sie Kenntnis von diesen Inhalten erlangt.
7. Dauer der Prüfung, Haftung für Verzögerungen
7.1 Die Auftragnehmerin bemüht sich, in Auftrag gegebene Arbeiten termingerecht fertig zu stellen und den Text in den Rückversand zu geben. Lieferfristen stellen jedoch grundsätzlich nur voraussichtliche Termine dar, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als »fix« vereinbart wurden.
7.2 Die termingerechte Fertigstellung der Arbeiten setzt jedoch voraus, dass sämtliche vom Kunden zu liefernde Unterlagen vollständig und rechtzeitig bei der Auftragnehmerin eingegangen sind und der Kunde auch seine sonstigen Verpflichtungen erfüllt hat. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
7.3 Erkennt die Auftragnehmerin, dass es zu Verzögerungen kommt, wird sie versuchen, den Kunden zu informieren. Ist ein Termin vereinbart und verstrichen, muss der Kunde vor einer fristlosen Kündigung dem Auftragnehmerin eine angemessene Nachfrist setzen. Verstreicht auch der durch Nachfrist gesetzte Termin in nicht unerheblichem Maß, kann der Kunde den Auftrag fristlos kündigen. Die Auftragnehmerin verliert damit den Anspruch auf ihr Honorar für diejenigen Leistungen, die nach der Kündigung nicht mehr erbracht werden können.
8. Höhere Gewalt
Die Auftragnehmerin haftet nicht bei Leistungsverzögerungen, die durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Internetausfälle, Stromausfälle, Streiks von Dritten und sonstige unverschuldete Betriebsstörungen wie Netzwerk- oder Serverfehler sowie Computerviren, die nicht durch eine regelmäßige Anti-Viren-Überprüfung mit handelsüblichen Programmen festgestellt werden können) verursacht werden. Ein Recht auf Schadensersatz ist hierbei ausgeschlossen.
9. Vertraulichkeit
9.1 Die Auftragnehmerin versichert, die Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte zu wahren. Sofern die Korrektur von unabhängigen Korrektoren durchgeführt wird, werden auch diese Personen zur Verschwiegenheit verpflichtet.
9.2 Vor allem durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen Kunde und Auftragnehmerin kann jedoch eine vollständige Vertraulichkeit nicht garantiert werden. Die Auftragnehmerin und die ggf. eingeschalteten unabhängigen Korrektoren sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie des Textes anzufertigen und aufzubewahren.
9.3 Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, sofern die in den betroffenen Dokumenten benannten Fakten allgemein bekannt sind oder die Auftragnehmerin bzw. der von ihr eingeschaltete Übersetzer aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zu ihrer Offenlegung verpflichtet ist.
10. Einsatz von künstlicher Intelligenz
Die Auftragnehmerin versichert, dass die ihr vorgelegten Texte vertraulich behandelt und nicht in die Maske einer künstlichen Intelligenz eingefügt werden, auch nicht zur Prüfung der Rechtschreibung.
11. Rechnungsstellung
11.1 Die Auftragnehmerin rechnet, sofern nicht anders vereinbart, die jeweiligen Durchgänge im Lektorat und Korrektorat einzeln ab. Nach Fertigstellung der Dienstleistung stellt die Auftragnehmerin eine Schlussrechnung unter Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen. Die Rechnung geht dem Kunden per E-Mail zu.
11.2 Das Honorar wird mit Rechnungsstellung fällig und ist ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 7 (sieben) Tagen zu zahlen.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Auf diesen Vertrag und die sich daraus ergebenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.2 Gerichtsstand ist Hanau.
13. Schlussbestimmungen/salvatorische Klausel
13.1 Alle Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen.
13.2 Sind oder werden Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht berührt.
Annika Kröninger, Stand 6/2026